Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Was ist realistisch?
Warum die erste Zahl der Versicherung fast nie die richtige ist – und welche Faktoren die Höhe wirklich bestimmen.
In VorbereitungRechtsanwältin · Region Hannover
Viele Geschädigte stimmen dem ersten Angebot der Versicherung zu – und geben damit Ansprüche auf, die ihnen zustehen. Ich prüfe Ihren Fall, bevor Sie entscheiden. Schwerpunkt: Verkehrsunfälle, Personenschäden und Auseinandersetzungen mit Versicherungen.
Kontakt aufnehmen Meine SchwerpunkteSchwerpunkte
Personenschaden
Wenn bei einem Unfall Menschen verletzt werden, geht es um mehr als das Fahrzeug: Schmerzensgeld, Behandlungs- und Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Rehabilitation samt notwendiger Umbauten und Spätfolgen. Ich habe solche Fälle bei einem Versicherer bearbeitet und weiß, wie sie dort bewertet werden.
Verkehrsrecht
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Gutachter- und Abschleppkosten. Ich rechne Ihren Schaden durch und sage Ihnen, was sich durchsetzen lässt – und was nicht. Auch dann, wenn über die Schuldfrage gestritten wird.
Immobilien- und Vertragsrecht
Für Eigentümerinnen und Eigentümer: Mietrückstände, Kündigungen, Streit über den Zustand der Mietsache. Dazu die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, bevor Sie unterschreiben. Bei Mietsachen sage ich Ihnen vorab, wie lange so etwas realistisch dauert und mit welcher Größenordnung an Kosten Sie rechnen sollten.
Darüber hinaus bearbeite ich Mandate im Erbrecht, im Familienrecht und im allgemeinen Zivilrecht. Sprechen Sie mich gern auch dann an, wenn Ihr Anliegen hier nicht ausdrücklich aufgeführt ist.
Ablauf
Sie rufen an oder schreiben mir kurz, worum es geht. Wir nehmen uns rund zehn Minuten für Ihr Anliegen – kostenlos und unverbindlich.
Am Telefon besprechen wir Ihren Fall: was möglich ist, was noch zu klären bleibt und wie wir vorgehen – ohne Fachchinesisch. Danach entscheiden Sie, ob Sie mir das Mandat übertragen.
Mit der Mandatserteilung übernehme ich die Korrespondenz mit der Gegenseite, mit Versicherungen, Gutachtern und Behörden, hole fehlende Unterlagen ein und verhandle für Sie.
Über mich
Ich habe Personenschäden für einen Versicherer reguliert. Heute stehe ich auf der Seite der Betroffenen.
Ich bin Sarah Heinisch, Rechtsanwältin in der Region Hannover. Vor meiner Zulassung habe ich bei einem großen Versicherer Schäden reguliert – schwerpunktmäßig große Personenschäden aus dem Bereich Kraftfahrt.
Personenschäden sind selten übersichtlich. Es geht nicht um eine Zahl, sondern um viele einzelne Positionen, die jede für sich begründet werden müssen – manche davon erst Jahre später. Aus der Regulierung kenne ich diese Positionen und die Maßstäbe, nach denen sie geprüft werden. Dieses Wissen bringe ich heute für meine Mandantinnen und Mandanten ein.
Ich arbeite als Einzelanwältin. Sie sprechen bei mir nicht mit einem Sekretariat, sondern mit der Person, die Ihre Akte kennt. Termine lassen sich auch außerhalb der üblichen Bürozeiten einrichten.
Ratgeber
Dieser Bereich befindet sich im Aufbau. Die ersten Beiträge erscheinen in den kommenden Wochen.
Warum die erste Zahl der Versicherung fast nie die richtige ist – und welche Faktoren die Höhe wirklich bestimmen.
In VorbereitungKontakt
Für ein erstes Gespräch nehme ich mir rund zehn Minuten Zeit – kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, ob und wie ich Ihnen helfen kann.
Telefon
Der schnellste Weg. Wenn ich nicht drangehe, bin ich in einem Termin – sprechen Sie auf die Mailbox, ich rufe zurück.
0151 70510390Schreiben Sie mir, worum es geht und wie ich Sie erreiche. Vertrauliche Einzelheiten besprechen wir besser telefonisch – E-Mail ist nicht verschlüsselt.
E-Mail schreibenkontakt@heinisch-rechtsanwaeltin.de
Angaben gemäß § 5 DDG
Rechtsanwältin Sarah Heinisch
Heisterkamp 5
30900 Wedemark
Telefon: 0151 70510390
E-Mail: kontakt@heinisch-rechtsanwaeltin.de
Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstraße 5, 29221 Celle, www.rakcelle.de
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Einsehbar unter www.brak.de.
Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die berufliche Tätigkeit in Europa und genügt mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus der Beratung und Beschäftigung im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada sowie aus Tätigkeiten vor Gerichten mit Sitz in diesen Staaten. Für die Inanspruchnahme vor außereuropäischen Gerichten besteht Versicherungsschutz in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme.
Zuständig für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
Rechtsanwältin Sarah Heinisch, Heisterkamp 5, 30900 Wedemark, Telefon: 0151 70510390, E-Mail: kontakt@heinisch-rechtsanwaeltin.de
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